Die VHS Oberberg bietet Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz an.
Am Ende jeder Kursbeschreibung finden Sie den Stoffplan sowie die Mitteilung an den Arbeitgeber zum Download.
Wenn Sie für die Dauer des Seminars von Ihrer Arbeit freigestellt werden wollen, informieren Sie Ihren Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
Nach Seminarende erhalten Sie von der VHS eine Teilnahmebescheinigung.
Die VHS Oberberg ist nach DIN EN ISO 9001 2015 zertifiziert und von der Bezirksregierung Köln als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach § 10 ff AWbG anerkannt. Als Nachweis gilt die Aufführung in der
Liste (Az.: 2023-0011746) der nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) anerkannten Einrichtungen im Regierungsbezirk Köln.
Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub finden Sie im Internet unter www.bildungsurlaub.de